Corona- Schutzmaßnahmen für die Nutzung der Turnhalle -> NEU ab 10.11.2021

 

  • Für die Sportausübung in der Turnhalle gilt ab sofort ein 2-G-Nachweis, ebenso für Zuschauer (z.B. Eltern)

2-G bedeutet:

-Geimpft ( Einmalimpfung unter 270 Tage, nur noch bis 3.1.)

-Ärztliche Bestätigung über Genesung (180 Tage)

-Erstimpfung, kürzer als 21 Tage, zusammen mit PCR Test

  • Die Teilnehmerliste (Contact Tracing) ist für alle Aktiven jeder Riege zu führen
  • Für Zusammenkünfte die länger als 15 Minuten dauern, mit mehr als 25 Teilnehmern ist ein 2-G-Nachweis zu erbringen und die Teilnehmerliste (Contact-Tracing) zu führen (Spielmannszug-Probe)
  • Es gilt keine Maskenpflicht in der Turnhalle
  • Es gibt keine Abstandsregelung in der Turnhalle
  • Es gibt keine zeitlichen Eingrenzungen, es gelten die Turnzeiten. (Für Öffnung und Schließen der Turnhalle ist der jeweilige Vorturner verantwortlich)
  • Für Kinder bis 15 Jahre gilt der Ninja Pass

Die Vereinsleitung ersucht um Einhaltung aller Bestimmungen, im Sinne der weiterhin möglichen Nutzung unserer Turnhalle und aus Rücksichtnahme auf den freiwilligen und ehrenamtlichen Einsatz aller Vorturner und Riegenbetreuer!

Kontakt

ÖTB Turnverein Grieskirchen

Griesstraße 15

4710 Grieskirchen

 

 

 

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